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Wer darf in die PKV?

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Folgende Berufsgruppen können sich privat krankenvollversichern:

Angestellte

PKV 2011 - Private Krankenversicherung aktuell
Die wichtigsten Änderungen für die PKV auf einen Blick:

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2011 50.850 (Bruttojahreseinkommen) oder 4.237,50 Euro pro Monat .

Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden.

Möchte ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private wechseln, reicht es nicht mehr wie bisher in einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze zu liegen, ab dem 01.01.2007 muss mindestens 3 Jahre die Versicherungspflichtgrenze überschritten werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2012 45.900 EUR.

Selbständige / Freiberufler
In der Regel unterliegen Selbständige nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen sich daher privat krankenversichern.

Ausnahme: Landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler, Publizisten unterliegen auch als Selbständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (§ 5 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür die Befreiung von der Versicherungspflicht erwirkt werden.

Beamte / Beamtenanwärter
Ohne Einschränkung (Leistungen für den Beamten und dessen Angehörige gemäß den gesetzlichen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes).

Studenten
Studenten sind grundsätzlich bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert.

In der Regel sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Versicherungsschutz kann auch in der Privaten Krankenversicherung über den Vertrag der Eltern bestehen. Eine Befreiung von der GKV ist möglich (§ 8 SGB V). BAföG- Empfänger erhalten zu ihrer Krankenversicherung einen Beitragszuschuss.

 

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