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Kapitallebensversicherung (gemischte Lebensversicherung)

 Kapitallebensvers.  Risikolebensvers.  Zusatzversicherungen 
 
 

Leistung im Todesfall oder zum Ablauftermin
Die gängigste Vertragsform der Lebensversicherung dürfte die sog. gemischte Kapitallebensversicherung sein. Die Versicherungsleistung kommt im Todesfall des Versicherten, spätestens zum vertraglich vereinbarten Ablauftermin zur Auszahlung.
Diese Versorgungsform dient gleichzeitig der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich insbesondere auch zur Tilgung und Sicherung von Hypotheken und Darlehen.

Erhöhte Todesfallsumme
Bei der Versicherung mit erhöhter Todesfallsumme steht der Todesfallschutz im Vordergrund. Daher ist sie besonders für junge Familien mit erhöhtem Bedarf an Hinterbliebenenschutz geeignet und zu empfehlen. Im Todesfall wird z. B. die doppelte Erlebensfallsumme ausgezahlt.
Auch in Verbindung mit einer Baufinanzierung und als Hypotheken-Tilgungsversicherung ist sie dazu geeignet, Familien gegen die besonderen wirtschaftlichen Folgen des Todesfalls abzusichern.

Reduzierte Todesfallsumme
Diese Versicherung bietet Singles besondere Vorteile, weil auf einen hohen Todesfallschutz verzichtet wird. Statt dessen steht eine verbesserte Ablaufleistung zum Vertragsende zur Verfügung. Bei vorzeitigem Tod wird neben dem garantierten Versicherungsguthaben, bestehend aus dem Rückkaufswert ohne Gewinnbeteiligung, noch ein Sterbegeld in Höhe von durchschnittlich 10 Prozent der Erlebensfallsumme gewährt. Das niedrige Sterbegeld erfordert nur geringe Risikobeiträge, sodass diese Einsparungen voll der Kapitalbildung zufließen müssten.

Verbundene Leben
Hier wird der Versicherungsschutz für zwei versicherte Personen vereinbart, wobei die Versicherungssumme beim Tod des zuerst versterbenden Versicherten, spätestens aber zum Ablauf des Vertrages, zur Auszahlung kommt. Im Todesfall erlischt der Vertrag und für die überlebende Person endet der Versicherungsschutz. Im gleichzeitigen Todesfall wird die Versicherungssumme nur einmal gezahlt. Die Beiträge sind etwas höher als die der gemischten Form.
Sie ist vor allem als Ehegatten-Versicherung sowie als Teilhaberversicherung für Betriebe gebräuchlich und ist stets dann zu empfehlen, wenn zwei Personen wirtschaftlich miteinander verbunden sind und im Ablebensfall oder zum Vertragsablauf Kapital benötigt wird. Auch zur Darlehenstilgung kann sie verwendet werden.

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