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Gewässerhaftpflichtversicherung

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Was versteht man unter Gewässerschaden Haftpflicht?

Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen, ohne eingeleitet worden zu sein. Diese Person haftet in unbegrenzter Höhe nach der Gefährdungshaftung und kann sich höchstens durch den Tatbestand höherer Gewalt entlasten.
Wenn also aus einem oberirdischen oder unterirdischen Öltank Öl austritt, dann haftet in jedem Fall der/die Inhaber/in des Öltanks. Dieses Risiko kann über eine sogenannte Öltank-Haftpflichtversicherung abgesichert werden.


Was leistet die Gewässerschaden Haftpflicht?

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für gesetzliche Schadenersatzverpflichtungen wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Gewässerverunreinigung - auch Grundwasser - verursacht werden. Die Deckung umfaßt auch vorgezogene Rettungskosten, wenn eine Gewässerverunreinigung und ein dadurch drohender Drittschaden ohne Rettungsmaßnahmen unvermeidbar erscheinen.
Die Leistungspflicht des Versicherers umfaßt die Befriedigung begründeter und die Abwehr unberechtigter Ansprüche.

 

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